ERBRECHT
Als Rechtsanwältin berate ich Sie, bei der Erstellung von Testamenten oder Erbverträgen, um für den Einzelfall optimierte Lösungen anzubieten, die dazu dienen, spätere Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.
Zudem ist ein Kanzleischwerpunkt die Beratung bei erbrechtlichen Fragestellungen wie Erbengemeinschaft, Pflichtteilsrecht, Vermächtnis sowie Wohnrechten.