Kontakt

Rechtsanwältin Barbara Gahabka                     


Schwaiblmeierweg 6a

84137 Vilsbiburg



Tel.: 08741 967689

Fax: 08741 967756


E-Mail: info@kanzlei-gahabka.de

FAMILIENRECHT

Ich bin seit Jahren für meine Mandanten im Familienrecht tätig. Das Kanzleispektrum erstreckt sich auf die Durchführung von Scheidungsverfahren, Fragen des Umgangsrechtes, des Unterhaltsrechtes, insbesondere Trennungsunterhalt, Ehegattenunterhalt sowie Kindesunterhalt. Zudem erstreckt sich das Kanzleispektrum auf die Punkte des Versorgungsausgleichs und Zugewinnausgleichs, der Ehewohnung sowie des Hausrates.


Ich berate und unterstütze meine Mandanten sowohl bei der Ausarbeitung von Eheverträgen und Partnerschaftsverträgen, Trennungsfolgenvereinbarungen und  Scheidungsfolgenvereinbarungen.

Beratung Familienrecht Vilsbiburg

Das Familienrecht gehört zu den Rechtsgebieten, das die Menschen emotional am meisten belastet. Daher kann die Beratung und Unterstützung, eine wertvolle Option sein. Streitigkeiten bei einer Trennung oder einer Scheidung sowie Streitigkeiten um das Sorgerecht können nicht nur belastend sein, sondern bedeuten für die Betroffenen auch einen tiefen Einschnitt in ihr bisheriges Leben und ihren finanziellen Status.


"Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, sich in solchen Ausnahmesituationen eine fachlich kompetente und lösungsorientierte Unterstützung bei einer Anwältin für Familienrecht in Vilsbiburg zu suchen."


Das Familienrecht ist in den §§ 1297 und 1921 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) zu finden und gehört zum Zivilrecht. Im Familienrecht sind die Rechtsverhältnisse von Ehe und Familie mit den Schwerpunkten Eheschließung, Unterhalt und Scheidung festgelegt. Außerdem wird im Familienrecht auch die rechtliche Beziehung der Eltern zu den Kindern durch das Sorgerecht geregelt, dem Vaterschaftsrecht sowie dem Recht auf Kindesunterhalt.


Das Verfahren vor einem Gericht ist in der Zivilprozessordnung (ZPO) fixiert. Maßgebend verantwortlich für das Recht des Kindesunterhalts sind darüber hinaus die Regelbetragsverordnung sowie das Unterhaltsvorschussgesetz.


Vereinbaren Sie telefonisch oder per Kontaktformular in Sachen Familienrecht Vilsbiburg einen Beratungs- und Gesprächstermin. Ich berate und unterstütze Sie gerne in einem persönlichen Gespräch umfassend über das Familienrecht:


  • bei der Durchführung von Scheidungsverfahren,
  • zu Fragen des Umgangs- und Unterhaltsrechts,
  • dem Trennungs- und Ehegattenunterhalt sowie Kindesunterhalt,
  • bei der Ausarbeitung von Ehe- und Partnerschaftsverträgen und
  • bei Fragen zum Versorgungs- und Zugewinnausgleichs.


Familienrecht und Scheidung

Laut Familienrecht kann ein Scheidungsverfahren durchgeführt werden, sobald das Ehepaar eine mindestens einjährige Trennung nachweisen kann. In dieser Trennungszeit kann ein benachteiligter Ehepartner Unterhalt in Anspruch nehmen, wenn er beispielsweise aufgrund der Erziehung des Kindes kein eigenes Einkommen verdienen kann. Der Unterhalt wird nach den jeweiligen ehelichen finanziellen Lebensverhältnissen bemessen.


Nach einer Scheidung entfällt zwar der Anspruch auf Unterhalt, unter Umständen kann laut §§ 1570 ff. BGB jedoch Ehegattenunterhalt eingefordert werden. Dies wäre der Fall, wenn einer der geschiedenen Ehepartner krank ist oder das Kind erzieht und deshalb nicht für den eigenen Lebensunterhalt sorgen kann. Möglich ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung, in der vermieden werden kann, dass sich die Eheleute beispielsweise über den berechneten Zugewinnausgleich oder die Unterhaltshöhe streiten. Haben die scheidungswilligen Ehepartner gemeinsame Kinder, müssen nach der Scheidung Regelungen zum Kindesunterhalt, zum Umgangs- sowie zum Sorgerecht getroffen werden. Die Berechnungen für den Unterhalt, im Sinne des Familienrechts, erfolgen nach der Düsseldorfer Tabelle.


Allerdings: Sollte ein späterer Vaterschaftstest beweisen, dass es sich bei dem Kind um ein sogenanntes Kuckuckskind handelt, das dem Vater untergeschoben wurde, darf die Unterhaltszahlung nicht eingestellt werden. Der Mann muss die Vaterschaft anfechten und über ein Gericht feststellen lassen, dass er nicht der Erzeuger des während der Ehe geborenen Kindes ist.


Wenn die Kindeseltern nicht miteinander verheiratet waren, als das Kind geboren wurde, wird das alleinige Sorgerecht zunächst der Mutter zugesprochen. Wenn die Mutter des Kindes dem Vater kein gemeinsames Sorgerecht zubilligt, kann er das gemeinsame Sorgerecht beim Familiengericht beantragen.


Familienrecht: Unabhängige Scheidung

Unter gewissen Voraussetzungen kann eine Scheidung allerdings auch unabhängig vom Trennungsjahr erfolgen und zwar, wenn das Festhalten an einer Ehe für einen Ehepartner nicht zuzumuten ist. In diesem Zusammenhang ist beispielsweise häusliche Gewalt gemeint.

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